Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen
Persönliche und betriebliche Aus- und Weiterbildung wird in Österreich von einer Vielzahl an Institutionen und Behörden finanziell unterstützt. Wir haben für Sie eine Übersicht der Förderungsmöglichkeiten erfasst – hier finden Sie Unterstützungen für Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Unternehmen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen direkt an die zuständigen Institutionen.
Gerne stellen wir Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag zusammen, den Sie für die Beantragung mancher Förderungen benötigen. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich unter office@hcc-seminare.at oder telefonisch unter +43 1 8654278
AMS Arbeitsmarktservice Österreich
Infos: www.ams.at
- Förderungen für Unternehmen | www.ams.at/sfu/14091.html
- Förderungen für Arbeitnehmer | www.ams.at/sfu/14183.html
- Förderungen für Arbeitssuchende | www.ams.at/sfa/14081.html
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF Europäischen Sozial Fonds (Ziel 2) | www.ams.at/sfu/14094_18672.html
- AMS-Bildungsförderungsmöglichkeiten in den Bundesländern | http://www.ams.at/sfu/sfugs.html
WAFF – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Infos: www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/weiterbildung-foerderung/
- WAFF-Bildungskonto | www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/weiterbildung-foerderung/weiterbildungskonto/
Unterstützt werden berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. - NOVA | nova.waff.at/
Förderung von Frauen und Männern mit Betreuungspflichten (zB Karenz mit/ohne aufrechtem Dienstverhältnis), die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen - FRECH | www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/angebote-fuer-frauen/
Spezielles Förderungsprogramm für Frauen (Wienerinnen), bei Weiterbildungen die einen beruflichen Umstieg oder Aufstieg ermöglichen sollen
Förderungen durch die Kammern
AK Wien Bildungsgutschein | wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-13915.html
Bundesländer Förderungsprogramme
- Förderungen des Bundes
- Förderungen der Länder und Gemeinden
- Förderungen der Kammern
- Förderungen der Gewerkschaften
- Förderungen durch das AMS
Steuerliche Absetzbarkeit
- Bildungsfreibetrag für Unternehmen
Unternehmen können einen Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der unmittelbaren Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen geltend machen. Der Freibetrag steht insoweit zu, als die Aufwendungen unmittelbar Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden.
(vgl. §4 Abs. 4 Z 8 EStG) - Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen (Kurskosten, Fahrt- und Nächtigungskosten) | (vgl. Werbungskosten: §16 Abs. 1 Z 10 EStG)
- Bildungsprämie
Alternativ zur Geltendmachung eines Bildungsfreibetrages können unmittelbare Aufwendungen für Aus- und Fortbildung in Form einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch genommen werden.
(vgl. § 108c Abs. 2 Z 2 EStG)
Nähere Informationen zu den einzelnen Bundesländer-Programmen sowie einen Überblick über zahlreiche Weiterbildungsförderungen erhalten Sie unter